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I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr mit Lizbeth Hundefotografie.
    Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die
    von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung
    vorliegt.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
    welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-
    Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
    Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des
    Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas
    anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
    Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen
    über.
  5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu
    verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird
    ausdrücklich abgedungen.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
    verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
    Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte
    Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
    etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Die Kosten sind wie vorab vereinbart zu begleichen.
  3. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine
    andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach
    Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
    des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten
    Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher)
    anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des
    Fotografen.
  5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind
    ausgeschlossen.
    Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
    der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
    Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
    Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und
    grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
    der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
    Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
    Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der
    Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei
    einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die
    Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen
    oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer
    versichert sein.
  2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm
    aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der
    Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr
    des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
    gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
    Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die
    Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine
    kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind
    nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung).
    Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
  2. Julia Heise / Lizbeth Hundefotografie darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern
    dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden.
    VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags
    erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht
    zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein
    Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der
    Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der
    Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
    Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche
    geltend machen.
  2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen
    bestätigt worden sind.
    Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages
    (Absage des Shootingtermins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von
    20% fällig und ist von ihm zu zahlen. (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)

VIII. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
    gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
    gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Siehe auch die separate Datenschutzverordnung
    (hhttps://www.lizbethhundefotografie.com/datenschutzerklaerung/).
    IX. Digitale Fotografie
  2. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf
    Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber
    muss stets vermerkt sein.
  3. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und
    Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
  4. Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb der Garantie des
    Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter
    Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
  5. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und
    Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere
    Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

X. Vertragsstrafe, Schadenersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Julia Heise / Lizbeth
    Hundefotografie erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu
    kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen
    Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
    Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
  2. Durch die Ziffer VI.1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Julia Heise / Lizbeth Hundefotografie.
(Die AGB gelten ab dem 01.05.2018)

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